Veröffentlichung im Sinne der Transparenzbestimmungen/Pubblicazione ai fini della trasparenza 2021: Amt für Innovation und Technologie/Ufficio Innovazione e tecnologia: 217.000€ – Amt für Kultur/Ufficio cultura: 63.000€ – Marktgemeinde Schlanders/Comune di Silandro: 100.000€ – Gemeinde Mals: 6.000€

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Zukunftswerkstatt 2019 der Handelskammer Bozen

Warum braucht es ein neues Gesetz? Was sieht das neue Landesgesetz „Raum und Landschaft“ vor? Wie kann vorausschauend geplant werden, anstatt kurzfristig zu reagieren?

 Die zweite Veranstaltung der Reihe „Zukunftswerkstatt Südtirol“ der Handelskammer Bozen in Zusammenarbeit mit der Plattform Land zum Thema Raumordnungsgesetz und dessen Neuerungen für die Südtiroler Unternehmen fand am 9. Juli im Veranstaltungsraum von BASIS Vinschgau Venosta in der ehemaligen Drusus-Kaserne statt. Nach den Grußworten des Handelskammerpräsidenten Michl Ebner und der Vorstellung von BASIS Vinschgau Venosta von Hannes Götsch gingen Ulrich Höllrigl, Geschäftsführer der Plattform Land, und Frank Weber, Ressortdirektor für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege der Autonomen Provinz Bozen, auf obenstehende Fragen ein und legten einen Schwerpunkt auf die Einführung der Siedlungsgrenzen.

Mit dem neuen Landesgesetz Raum und Landschaft, das mit 1. Januar 2020 in Kraft tritt, wird die Raumordnung und der Landschaftsschutz in Südtirol neu geregelt. Ziele des Gesetzes sind unter anderem die Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung sowie die Eindämmung der Zersiedelung und des Flächenverbrauchs. In diesem Zusammenhang sieht die Reform auch eine Erhebung der bestehenden Leerstände in allen Südtiroler Gemeinden vor. Ulrich Höllrigl erklärte, dass es beim Leerstandsmanagement um die verantwortungsvolle Nutzung des begrenzten Raums geht. Dies bietet den Gemeinden einen langfristigen Gestaltungsspielraum. Ein Pilotprojekt zum Leerstandsmanagement wurde bislang in fünf Gemeinden durchgeführt und wird nun auf weitere Gemeinden ausgeweitet. Da das Landesgesetz Raum und Landschaft in den Zuständigkeitsbereich des Landesressorts Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege fällt, sprach Ressortdirektor Frank Weber als Hauptreferent des Abends über die Festlegung des Siedlungsgebietes und die Neuregelung der Baukommissionen: Unter Einbeziehung von Bürger/innen und Verbänden grenzen die Gemeinden künftig das Siedlungsgebiet ab, in dem die Bebauung verdichtet und neues Bauland ausgewiesen werden kann. Das Bauen außerhalb der Siedlungsgrenzen wird somit zur Ausnahme: Hier können nur Wirtschaftsgebäude für die Landwirtschaft, Tourismuszonen sowie Speise- und Schankbetriebe in Skigebieten geschaffen werden. Der Bauherr hat in Zukunft außerdem die Möglichkeit, sein Projekt bei einem sogenannten Baugespräch zu erklären und einen Lokalaugenschein zu verlangen, bei dem sich die Baukommission vor Ort selbst ein Bild vom Projekt machen kann.

Raum & Landschaft
09.07.2019